DJV-Rechtsschutz für Mitglieder
Im Journalismus gibt es manchmal unerwartete Herausforderungen. DJV-Mitglieder profitieren von unserem erstklassigen Rechtsschutz, der in allen rechtlichen Fragen rund um die journalistische Tätigkeit schnell und kompetent unterstützt.
Der DJV-Rechtsschutz gilt beispielsweise
- bei Fragen rund um die Existenzgründung
- bei Prüfung von Verträgen für Selbstständige
- bei Urheberrechtsverletzungen
- bei Honorarstreitigkeiten
- in Tarifvertragsfragen
- bei Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz
- bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
- bei Kündigungsschutzklagen
- bei Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Anträge an die Künstlersozialkasse
- bei Steuerfragen
Voraussetzungen für Rechtsschutz
Rechtsschutz, also die Kostenübernahme für entstehende Rechtskosten wie Anwalts- oder Gerichtskosten, wird vom DJV-Landesverband Niedersachsen auf Antrag gewährt, wenn der/die Antragsteller*in seit mindestens sechs Monaten DJV-Mitglied ist, regelmäßige Beiträge bezahlt wurden, noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde und noch kein Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist.
Näheres steht in der DJV-Rechtsschutzordnung.
Kontakt
Ursula Meschede
Rechtsanwältin und Justiziarin
DJV-Landesverband Niedersachsen
0511 / 3180808
meschede@djv-niedersachsen.de