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Der Presseausweis

Für den journalistischen Alltag wichtig - der bundeseinheitliche Presseausweis

Der Presseausweis wird vom Deutschen Journalisten-Verband nur für hauptberuflich tätige Journalist*innen ausgestellt. Genau deshalb ist er anerkannt bei Behörden, bei der Polizei und bei vielen Unternehmen und Veranstaltern.

Für Journalist*innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.


Presseausweis beantragen

Der Presseausweis im Scheckkartenformat wird jährlich neu ausgestellt. Er gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Sicherheitsmerkmale wie Hologramm und bestimmte Drucktechniken sollen der Fälschungssicherheit des Ausweises dienen und Missbrauch verhindern.

Voraussetzungen für die Ausstellung

Sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV-Landesverband Niedersachsen beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind. Die Hauptberuflichkeit muss jährlich nachgewiesen werden.

  • Freiberuflich tätige Kolleg*innen müssen dem Antrag aktuelle Nachweise zur hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beifügen (aktuelle KSK-Bescheinigung oder Honorarrechnungen der letzten 3 Monate).
  • Festangestellte Kolleg*innen müssen dem Antrag eine Kopie ihres Arbeitsvertrages beifügen bzw. Nachweise vorlegen, wenn sich ihr Status im Verlauf des Jahres geändert hat oder z.B. die Arbeitsstelle  gewechselt wurde.

 

Antrag zur Ausstellung eines Presseausweises


Damit der Presseausweis rechtzeitig ausgestellt werden kann, benötigt die DJV-Geschäftsstelle den vollständig ausgefüllten Antrag einschließlich Farbfoto im angegebenen Format. Der Antrag kann nicht bearbeitet werden, wenn die Angaben nicht leserlich oder nicht vollständig sind und die Unterschrift fehlt.

Antrag senden per Post: 

Bitte senden Sie den Antrag einschließlich Farbfoto an die Geschäftsstelle des DJV-Landesverbandes Niedersachsen:
DJV-Landesverband Niedersachsen, Schiffgraben 15, 30159 Hannover

Antrag senden per Mail:

Bitte senden Sie den Antrag in digitaler Form (eingescannt oder als Handy-Foto) an kontakt@djv-niedersachsen.de zu übermitteln. Bitte fügen Sie in diesem Fall das geforderte Foto als digitale Bilddatei im jpg/jpeg-Format bei.

Gebühren
  • Für DJV-Mitglieder

Presseausweis: kostenlos  / Autopresseschild:  5,00 Euro

  • Für Nicht-Mitglieder

Presseausweis: 90,00 Euro / Autopresseschild:  5,00 Euro

Wenn die Prüfung des Presseausweis-Antrages ergibt, dass dieser abzulehnen ist, weil eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit nicht vorliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro erhoben, die bei Erstattung der Presseausweisgebühr einbehalten wird.

Die Gebühren (für Nicht-Mitglieder) sind vorab auf das Konto des DJV-Landesverbandes Niedersachsen zu überweisen.
Eine Bearbeitung des Antrages ist erst nach Zahlungseingang möglich.

Bankverbindung:

Sparkasse Hannover
BLZ 25050180
Konto-Nr. 405 493
IBAN: DE90 250501800000 405493
BIC: SPKHDE2HXXX

Nur echt vom Deutschen Presserat

Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis hat die sogenannte „Ständige Kommission“, die aus jeweils zwei Vertretern von Presserat und Innenministerkonferenz zusammengesetzt ist, mehrere Medienverbände befugt - unter anderem uns, den DJV. Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.