Leinemasch-Räumung
Verwaltungsgericht ermöglicht Berichterstattung
Nach Einschränkungen der Pressefreiheit in den ersten Räumungstagen hatte ein Rundfunkjournalist einen Eilantrag auf freie Berichterstattung gestellt.
Unzufrieden mit Einschränkungen der Pressefreiheit bei der Räumung in der Leinemasch haben sich Kolleg*innen während und nach dem dreitägigen Polizeieinsatz gezeigt. Journalistinnen und Journalisten waren grüppchenweise von der Polizei auf den Südschnellweg gebracht worden und konnten von dort nur zeitlich begrenzt die Lage beobachten. Von den Döhrener Sportplätzen konnte am ersten Tag des Großeinsatzes nur aus rund 70 Metern berichtet und fotografiert werden, wie die Polizei Aktivist*innen, die gegen den Ausbau des Südschnellwegs protestierten vom Gelände räumten. Am zweiten Tag erreichte dann ein Rundfunkjournalist per Eilantrag, dass Medienschaffende wenigstens für eine gewisse Zeit, das gesamte Gelände betreten und mit Menschen aus dem Protestcamp sprechen konnten.
„Angesichts des großen Interesses der Öffentlichkeit an der Besetzung und der Räumung sowie den möglichen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Aktivisten kommt einer ungehinderten Berichterstattung auch wegen der damit verbundenen Kontrollfunktion der Medien gegenüber staatlichem Handeln ein besonders hoher Stellenwert zu“, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Pressemitteilung dazu findet sich hier.
Der DJV Niedersachsen wird weiter mit Kolleg*innen und der Polizeipressestelle im Gespräch bleiben, um die Ereignisse aufzuarbeiten.