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DJV Niedersachsen

Kritik an Einschränkung der Pressefreiheit

20.08.2024

Der DJV Niedersachsen kritisiert die Einschränkungen der Pressefreiheit bei der Räumung des „Hippie-Camp“ im Harz.

Der Deutsche Journalisten-Verband in Niedersachsen kritisiert die Einschränkung der Berichterstattung bei der Räumung des „Hippie-Camps“ in einem Waldgebiet zwischen Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld auf Schärfste. Der beteiligte Landkreis Goslar hatte ein umfangreiches Betretungsverbot erlassen, das auch für Journalist*innen gilt und Bußgelder vorsieht.

„Bei allem Verständnis für Sicherheit und Naturschutz darf die Berichterstattung bei polizeilichen Maßnahmen nicht komplett unterbunden werden“, betont DJV-Landesgeschäftsführerin Christiane Eickmann. Dass einzelne Kolleg*innen des Ortes verwiesen und Presseausweise zwischenzeitlich einbehalten würden, sei nicht hinzunehmen. „Wenn dann auch noch ein eigens vom Landkreis beauftragter Fotograf Bilder zur Verfügung stellt, ist die Pressefreiheit nicht mehr gegeben“, kritisiert Eickmann. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, dass Medienvertreter unabhängig fotografieren und berichten dürfen. „Medien haben schließlich eine Kontrollfunktion bei staatlichem Handeln.“

Der ebenfalls beteiligte und federführende Landkreis Göttingen hat per Pressemitteilung folgenden Hinweis verbreitet: „Auch Bilder und weiteres Material, das nach dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung in dem gekennzeichneten Sperrgebiet angefertigt worden ist und veröffentlicht wurde, ist illegal entstanden und wird mit den o.g. Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Geldbußen belegt.“

Ein solches Vorgehen ist unserer Kenntnis nach unüblich. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Hannover rund um die Berichterstattung zum Thema "Tümpeltown" klar im Sinne der Pressefreiheit entschieden: https://www.djv-niedersachsen.de/news/detail/verwaltungsgericht-ermoeglicht-berichterstattung/