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Funke Medien

Haustarif bei Funke in Niedersachsen ist unterzeichnet

11.04.2025

Funke-Tarifkommission Andreas Eberhard, Gesa Lormis, Marvin Weber, Christiane Eickmann (mit Tarifvertrag), Daniel Mau und Eva Nick. Auf dem Bild fehlt Arne Grohmann.

Endlich am Ziel: DJV-Landesgeschäftsführerin Christiane Eickmann und Tatjana Biallas, Geschäftsführerin bei Funke Medien Niedersachsen, haben den Haustarifvertrag für die Funke Medien Niedersachsen GmbH und die Funke Niedersachsen Services GmbH unterschrieben.

13 Verhandlungsrunden und insgesamt drei Streiktage waren nötig, bis sich die Tarifpartner im Dezember auf die wichtigsten Eckpunkte für einen Haustarif bei Funke in Niedersachsen verständigt hatten. Diese sehen neben einer verlässlichen Gehaltsentwicklung auch vor, dass die prozentualen Erhöhungen aus den Flächentarif-Abschlüssen mit einer Verzögerung von 18 Monaten an die Beschäftigten weitergegeben werden. Weitere neue Benefits für die bisher tariflosen Redakteur*innen der Braunschweiger Zeitung, der Gifhorner Rundschau, der Wolfenbütteler Zeitung, den Helmstedter Nachrichten oder der Salzgitter Zeitung sind eine Aufstockung des Krankengeldes durch Funke, bis zu drei Tage Freistellung für die Arbeit im Berufsverband pro Jahr und ein Sonntagszuschlag in Höhe des Flächentarifvertrages.

„Auch wenn wir nicht alle Forderungen durchsetzen konnten, haben mit diesem Haustarif eine spürbare Verbesserung der Arbeits- und Gehaltsbedingungen für jüngere Redakteur*innen erreicht“, sagte DJV-Geschäftsführerin Christiane Eickmann. Der Haustarif sei für alle Beteiligten Neuland gewesen – doch die Arbeit habe sich gelohnt. „Klar ist auch: Ohne das Engagement der Ehrenamtlichen in der Tarifkommission und der Streikbereitschaft in der Redaktion wäre dieser Abschluss nicht möglich gewesen.“

Bereits Mitte Februar hat Funke angekündigt, das Ergebnis der Braunschweiger Haustarifverhandlungen als Vergütungsordnung auch für die Tochter Harzkurier in Osterode anzuwenden - allerdings in wesentlich entkernter Form. Etwa soll das Einstieggehalt dort bei vergleichbarer Tätigkeit um 400 Euro niedriger ausfallen. Der DJV Niedersachsen legt Wert darauf, dass eine solche einseitig vom Arbeitgeber bestimmte Vergütungsordnung nicht das Gütesiegel eines Tarifvertrags oder des DJV trägt. Der DJV tritt für gute, zwischen beiden Tarifpartnern vertraglich abgesicherte Beschäftigungs- und Vergütungsbedingungen ein.