Tarifabschluss Tageszeitungen
Fragen und Antworten
Wie lautet das Ergebnis? Sind wir damit zufrieden? Für wen gilt der Abschluss? / DJV Niedersachsen bittet um Meinungen aus den Redaktionen
Für die Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen wurde ein Tarifabschluss erzielt. Der DJV plädiert dafür ihn anzunehmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
Wie lautet das Ergebnis?
Die Gehälter der Redakteure steigen rückwirkend zum Mai 2018 um 1,9 Prozent. Darüber hinaus wird eine Einmalzahlung von 500 Euro fällig. Zum 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2,4 Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es zum 1. März 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro.
Berufseinsteiger erhalten 135 Euro Gehaltserhöhung zuzüglich 500 Euro Einmalzahlung. Die Vergütungen der Volontäre steigen um 100 Euro zuzüglich einer Einmalzahlung von 70 Euro.
Der neue Gehaltstarifvertrag soll eine Laufzeit bis 31. Juli 2020 haben. Außerdem sollen die Onliner der Zeitungsverlage in die Presseversorgung einbezogen werden.
Kann man denn nun zufrieden sein?
Man sei sich im Klaren darüber, dass dies „kein Traumergebnis“ sei, kommentierte DJV-Geschäftsführer Kajo Döring den Tarifabschluss. Immerhin: Das Ziel, für junge Redakteure und Redakteurinnen einen merklichen Zuwachs auszuhandeln, wurde erreicht. Für sie steigen die Gehälter sogar um 6,5 Prozent. Für das Gros der Redakteure und Redakteurinnen ist die Laufzeit von 31 Monaten natürlich zu lang. Aber für die Jahre 2018/2019 kann die erwartete Teuerungsrate mindestens ausgeglichen werden. Positiv weiterhin: Es gibt kein erneutes Nordopfer und der Manteltarifvertrag bleibt bis Ende 2020 zu.
Gilt denn der jetzt erzielte Abschluss nur für DJV-Mitglieder?
Theoretisch ja. Da aber kein Personalchef durch die Redaktion geht und abfragt, ob und in welcher Gewerkschaft man Mitglied ist (darf er auch gar nicht), gilt er natürlich für alle – so lange die Redaktion noch tarifgebunden ist. Auch gibt es manchmal tariflose Gesellschaften, die Ergebnisse eines Abschlusses zumindest in Teilen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergeben.
Warum endet die Erklärungsfrist erst am 15. August?
Der DJV möchte in Ruhe die Reaktionen und Meinungen aus den Redaktionen einsammeln. Wir bitten daher um zahlreiche Meinungsäußerungen an kontakt@djv-niedersachsen.de oder per Telefon.