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Generalstaatsanwalt antwortet DJV Niedersachsen
Dr. Frank Rieger / Foto: Florian Petrow
Der Landesvorsitzende des DJV Niedersachsen hatte in einer Beschwerde zu einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stellung genommen. Es ging um den verbalen Angriff eines Rechtsextremisten gegenüber einem Journalisten aus Braunschweig.
Der DJV-Landesvorsitzende Frank Rieger begrüßte in der nun eingetroffenen Antwort die einordnenden Worte des Generalstaatsanwalts. „Wie es in dem Fall juristisch weitergeht, werden wir im Auge behalten", sagte Rieger. Generalstaatsanwalt Detlev Rust aus Braunschweig hatte dem DJV Niedersachsen auf die Anfrage geantwortet: „Unabhängig davon, dass die von Ihnen zitierten Äußerungen gesellschaftlich und moralisch verwerflich und inhaltlich in keiner Weise akzeptabel sind, ist die Messlatte für eine Anklageerhebung … die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Verurteilung.“
Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung – es ging um die Worte „Judenpresse“ und „Judenpack“ – erneut eingestellt hatte, hatte sich der DJV Niedersachsen mit einer Beschwerde an den Generalstaatsanwalt gewandt.
DJV-Landesgeschäftsführerin Christiane Eickmann wird am 13. April an einer Online-Diskussion der Amadeu Antonio Stiftung zum Thema teilnehmen.
Interessierte können sich dazu anmelden unter https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/termine/wo-man-juden-noch-als-pack-bezeichnen-darf-kein-antisemitismus-in-braunschweig.