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Betriebsräte informieren sich über Zeiterfassung
Auf sehr großes Interesse stieß der Online-Talk des DJV Niedersachsen zum Thema Zeiterfassung. Justiziarin Ursula Meschede erläuterte dort das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
17 Betriebsräte hatten sich zusammengeschaltet. Justiziarin Ursula Meschede betonte in der Runde, dass nach Auffassung des DJV das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts Betriebsräte nicht in ihrem Handeln beschränkt. Lediglich die Art der Zeiterfassung sei nicht Bestandteil betrieblicher Mitbestimmung. Dass die Arbeitszeit zu erfassen ist, sei unstrittig. Auch auf ein neues Arbeitszeitgesetz der Bundesregierung sollten Betriebsräte nicht warten. Informationen zum Thema gibt es auch hier https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/BR-Info_01-2023_BAG_postuliert_Gesetz_zur_Arbeitszeiterfassung.pdf.