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DSGVO

Ausnahmen für Journalisten bleiben

25.05.2018

Die viel diskutierte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten, doch für Journalistinnen ud Journalisten gilt weiterhin das so genannte Medienprivileg.

 


In letzter Minute beschloss der niedersächsische Landtag am 16. Mai eine Neufassung des Landespressegesetzes, in der die Ausnahmeregelung für Medienschaffende erhalten blieb.

Das heißt: Um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nicht einzuschränken, dürfen Journalisten in Niedersachsen auch weiterhin personenbezogene Daten ohne Einwilligung von Betroffenen verarbeiten – wenn sie denn für journalistische Zwecke erhoben werden.

Freie: Website anpassen

Aufwand bereitete vor allem vielen freien Journalisten und Journalistinnen die Anpassung der eigenen Website. Wer noch keine aktualisierte Datenschutzerklärung auf seiner Seite verankert hat, kann sich am Muster des Deutschen Anwaltvereins anwaltsblatt.anwaltverein.de. orientieren.

Besondere journalistische Fragen beantwortet der DJV im aktualisierten „Tipps für Freie“. Dort auf S. 24-36 geht es ebenfalls um die Datenschutzerklärung.


Auch Fotografen hilft der DJV mit zahlreichen Tipps weiter, die sich auf www.djv.de nachlesen lassen
Webinar zum Thema DSGVO am 7. Juni 2018
Außerdem bietet der DJV Webinare zum Thema Datenschutz an.

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