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Arbeitszeiterfassung: Zoom-Konferenz für Betriebsräte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem „Grundsatzbeschluss“ vom 13.  September 2022 entschieden, dass für Arbeitgeber die Verpflichtung zur Errichtung und Verwendung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung besteht. Dem Betriebsrat steht kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems zu.
 
Viel wurde danach spekuliert, wie die Aufzeichnungspflicht umgesetzt oder verändert werden muss: Bedeutet dies das Aus der Betriebsräte im Rahmen ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung bei der Errichtung und Verwendung eines Arbeitszeiterfassungssystems? Sind damit Betriebsvereinbarungen zur Vertrauensarbeitszeit überholt? Mittlerweile wurden die Entscheidungsgründe des BAG veröffentlicht, doch Fragen sind geblieben.

Wir laden alle Betriebsräte, die Mitglied im DJV Niedersachsen sind, zu einer Zoom-Konferenz ein, um diese Fragen zu erörtern.

Mit dabei sind  DJV-Justiziarin Ursula Meschede und DJV-Geschäftsführerin Christiane Eickmann.

Termin: Dienstag, den 28. Februar 2023 um 10.00 Uhr.
Anmeldung an kontakt@misaificadjv-niedersachsen.de
 

Event 28.02.2023 10:00 - 12:00